Sie möchten Ihr Unternehmen verkaufen oder ein anderes Unternehmen für Ihre Unternehmensgruppe hinzuerwerben? Bei solchen Unternehmenstransaktionen, kurz „Mergers and Acquisitions“ (M&A) genannt, spielen verschiedene Rechtsgebiete wie Gesellschaftsrecht, Arbeitsrecht und Steuerrecht ineinander.
Auch wenn jeder Unternehmenskauf oder Unternehmensverkauf seine Besonderheiten aufweist und unterschiedlich verläuft, so lassen sich in den meisten Fällen folgende rechtlich relevante Transaktionsstadien feststellen:
Ein Unternehmenskauf kann sich über einen längeren Zeitraum ziehen. Jeder der vorgenannten Schritte dient dazu, auf beiden Seiten das notwendige Vertrauen zu entwickeln und die wechselseitigen Interessen in den jeweiligen Stadien so weit wie möglich zu schützen. Insofern sind entsprechende schriftliche Dokumente erforderlich und üblich, die sowohl die Interessen der Verkäuferseite als auch die Käuferseite angemessen berücksichtigen.
Ich helfe Ihnen, Ihre Interessen zu wahren und sie in den Verhandlungen mit der Gegenseite durchzusetzen. Bei einer Einigung fertige ich Ihnen nach Abstimmung mit Ihnen und Ihrem Steuerberater/Wirtschaftsprüfer den Unternehmenskaufvertrag, wenn Sie auf der Käuferseite stehen. Ebenso berate ich Sie als Verkäufer, um Ihre Haftung bei einem eventuellen Scheitern der Verhandlungen oder auch bei einer Einigung nach Übergang soweit wie möglich zu beschränken. Ebenso stehe ich Ihnen bei steuerlichen Fragestellungen zum Unternehmenskauf sowohl auf Verkäufer- als auch Käuferseite als kompetenter Ansprechpartner zur Verfügung.
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