Unsere Steuerberatung in Coburg umfasst sämtliche Gebiete des nationalen und teilweise auch internationalen Steuerrechts: Hierzu gehören vor allem Fragestellungen aus der Abgabenordnung, dem Einkommensteuerrecht, der Körperschafts- und Gewerbesteuer, der Umsatzsteuer, dem Schenkungs- und Erbschaftssteuerrecht sowie der Grunderwerbssteuer. Auch Randgebiete wie das Außensteuerrecht oder Fragen des internationalen Steuerrechts gehören zu unserem Beratungsspektrum.
Sollten wir einmal nicht weiterkommen oder erhebliche Risiken verbleiben, kommunizieren wir dies offen mit Ihnen und empfehlen Ihnen gegebenenfalls einen spezialisierten Kollegen.
Mit der Unterstützung meiner langjährigen und qualifizierten Mitarbeiterinnen für die Finanz- und Lohnbuchhaltung sind unsere Mandanten bei Betriebsprüfungen auf der sicheren Seite. Wir begleiten sie professionell und effektiv bei Betriebsprüfungen.
Auch wenn Sie bislang nicht bei uns Mandant waren, unterstütze ich Sie gerne bei Betriebsprüfungen zusammen mit Ihrem Steuerberater oder Buchhaltungsbüro. Dabei betrachten wir die aufgeworfenen Problemstellungen aus einer neutralen Sicht – der des Richters am Finanzgericht – und führen Sie zu einer in der Regel für beide Seiten akzeptablen Lösung. Auch bei Betriebsprüfungen der Rentenversicherung oder einer Prüfung des Hauptzollamts stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite, ohne dass Sie zusätzlich einen Rechtsanwalt beauftragen müssen.
Aufgrund meiner vielseitigen Prozesserfahrung und Doppelqualifikation vertrete ich Sie gerne bei Meinungsunterschieden mit dem Finanzamt in Einspruchsverfahren und finanzgerichtlichen Prozessen. Dabei wird zunächst die Tatsachen- und Rechtslage genau analysiert und anhand der aktuellen Rechtsprechung abgeglichen. Anschließend erfolgt eine Bewertung der Erfolgsaussichten und Berechnung des voraussichtlichen Zeit- und Kostenaufwands, bevor ich mit Ihnen zusammen eine gemeinsame Entscheidung über eine Klagerhebung treffe.
Die Verteidigung in Steuerstrafverfahren ist eine meiner Kernkompetenzen als Steuerberater und langjähriger Erfahrung zugleich als Rechtsanwalt. Mein Focus liegt dabei darauf, den für Sie effizientesten und – häufig erwünscht – geräuschlosesten Weg zu finden. Häufig werden Steuerstrafverfahren auch von verwaltungsrechtlichen Entscheidungen begleitet, wie zum Beispiel der Frage über den Entzug der Gewerbeerlaubnis, die es zu vermeiden gilt. Aufgrund der unterschiedlichen Rechtsmaterie zwischen Steuer- und Strafrecht sind die Schwerpunktsetzungen bei Stellungnahmen gegenüber den Finanzbehörden und Staatsanwaltschaften oft sind deckungsgleich. Eine Zusammenarbeit mit Ihrem Steuerberater ist dabei notwendig und sinnvoll.
Sie haben eine Immobilie in Spanien und möchten diese z.B. steuergünstig übertragen? Auch derartige Aufgabenstellungen widme ich mich gerne und erarbeite für Sie ein geeignetes Konzept. Die fachliche Unterstützung wird dabei durch die Kanzlei morajordano.com meines Schwagers Pedro Mora aus Málaga gewährleistet, die mit mehr als 20 Rechtsanwälten und/oder Steuerberater in Südspanien eine der führenden Kanzleien darstellt.
Die Kanzlei meines Schwagers Pedro Mora überstützt Sie auch direkt vor Ort in ganz Spanien bei Rechts- und Steuerproblemen, während die Kommunikation bequem mit mir in Deutsch stattfinden kann.
Schließlich bieten tb.legal Ihnen das komplette Feld der klassischen Steuerberatung an. Dabei versuchen wir durch Einsatz zukunftsicherer Software den Arbeitsaufwand unserer Kunden so gering wie möglich zu halten. Der digitale und sichere Abruf von Kontodaten ist dabei ebenso Standard wie die Möglichkeit eines online-Kassenbuches oder die papierlose Übermittlung von Belegen, soweit dies gewünscht wird. Zu unseren Leistungen zählen die
Rufen Sie mich an, ich freue mich auf Sie!