Unsere erfahrenen Mitarbeiterinnen erstellen für Sie zuverlässig die monatliche Finanzbuchhaltung nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung. Sie erhalten anschließend von uns die korrekt abgegrenzte monatliche betriebswirtschaftliche Auswertung in digitaler Form oder per Papier. Wir passen diese gerne Ihren individuellen Bedürfnissen an. Diese BWA dient Ihnen als aussagekräftiger Zwischenstand und Erfolgsrechnung Ihres monatlichen Geschäftsbetriebs. Wir nehmen für Sie zu den jeweiligen Stichtagen digital die Umsatzsteuervoranmeldungen beim Finanzamt vor.
Sie stellen uns Ihre Kontoauszüge in Papier- oder digitaler Form zur Verfügung, zusammen mit Ihren Belegen und Rechnungen. Wir überprüfen dabei auch Ihr Kassenbuch auf Plausibilität und korrekte Führung. Alternativ stellen wir Ihnen gerne ein digitales Kassenbuch über unsere Software bereit. Rückfragen erfolgen unkompliziert per Telefon oder E-Mail, wobei Sie jeweils einen feste Ansprechpartnerin haben.
Auf Wunsch erhalten Sie ein auf Sie zugeschnittenes monatliches Controlling und/oder eine Liquiditätsvorschau.
Sollten Sie noch Existenzgründer sein, erledigen wir für Sie die steuerliche Erfassung beim Finanzamt.
Die monatlichen Lohnabrechnungen Ihrer Mitarbeiter erstellen wir pünktlich und digital, so dass diese Ihren Mitarbeitern direkt und sicher per E-Mail zugehen, wenn Sie dies wünschen. An-, Um- und Abmeldungen Ihrer Mitarbeiter (im Falle von Krankheit, Mutterschutz, Elternzeit etc.) bei der Sozialversicherung und den Krankenkassen nehmen wir für Sie dabei ebenso vor wie Anträge auf Lohnfortzahlung oder Erstattungsanträge bei Beschäftigungsverboten oder sonstigen Fehlzeiten.
Die jährlichen Meldungen zur Berufsgenossenschaft und die Jahresmeldung zur Sozialversicherung gehören standardmäßig zu unserem Service, darüber hinaus individuell angepasste Personalkostenstatistiken, ohne dass wir dies gesondert in Rechnung stellen.
Bei neuen Mitarbeitern erstellen wir für Sie Probeabrechnungen und beraten Sie, wie der Mitarbeiter mehr brutto vom netto erhält und der Arbeitgeber dabei Sozialversicherungsabgaben sparen kann.
Die Überprüfung der Einhaltung des jeweils geltenden Mindestlohns sowie die Kontrolle der Arbeitszeitnachweise bei Minijobbern übernehmen wir auch gerne für Sie.
Schließlich beraten wir Sie auch rechtlich hinsichtlich der Ausgestaltung von Arbeitsverträgen jedweder Art und helfen Ihnen bei sozialversicherungsrechtlichen Fragestellungen wie dem Statusfeststellungsverfahren für Geschäftsführer, der Künstlersozialkasse oder dem Aus-/Eintritt in die Private Krankenversicherung.