Das Gesellschaftsrecht umfasst sämtliche Rechtsfragen, die aus Zusammenschlüssen von mindestens zwei Personen in einer anerkannten Rechtsform wie der GmbH, der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), der Kommanditgesellschaft (KG), der GmbH & Co KG, der offenen Handelsgesellschaft (oHG), der Aktiengesellschaft (AG) oder zum Beispiel stillen oder atypisch stillen Gesellschaft resultieren.
Ich berate Sie gerne zu den oben genannten Fragestellungen, nicht nur in rechtlicher Hinsicht, sondern ich kann Ihnen ebenfalls die steuerlichen Konsequenzen aufzeigen, um so einen geeigneten Weg einzuschlagen.
Bei Existenzgründern stellt sich zunächst die Frage nach Auswahl der geeigneten Rechtsform, die zum Geschäftszweck und den Entwicklungsmöglichkeiten passen muss. Ich erläutere Ihnen die Vor- und Nachteile der einzelnen Rechtsformen unter Berücksichtigung der Gründungskosten sowie des laufenden Aufwands.
Bei bestehenden Gesellschaften stehen oftmals Fragen der Anpassung der Gesellschaftsverträge, der Umstrukturierung sowie Streitigkeiten zwischen den Gesellschaftern im Vordergrund. Dabei sind die im Gesellschaftsvertrag niedergelegten Regelungen zunächst maßgebend.
Bei Streitigkeiten innerhalb des Gesellschafterkreises kann es oft sinnvoll sein, nach Prüfung der Sach- und Rechtslage ein gemeinsames Gespräch unter Beteiligung der Rechtsanwälte zu suchen oder unter Umständen auch ein Mediationsverfahren einzuleiten. Ziel muss sein, das laufende Geschäft so wenig wie möglich durch die Streitigkeiten im Hintergrund zu belasten.
Kommt es zu keiner außergerichtlichen Einigung, müssen Ihre Ansprüche in letzter Konsequenz gerichtlich durchgesetzt werden oder alternativ die Ansprüche der Gegenseite abgewehrt werden. Ich berate Sie hierzu ausführlich unter Berücksichtigung der Beweislast, eventueller Unwägbarkeiten und bei voller Kostentransparenz.
Vor Gericht vertrete ich Ihre Position energisch im Rahmen des rechtlich Zulässigen unter Beachtung der aktuellen Rechtsprechung.