Die Einkommensteuer betrifft im Grundsatz jede natürliche Person, die in Deutschland Einkünfte erzielt. Das Einkommensteuergesetz (EStG) kennt sieben Einkunftsarten, nämlich die
Zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung sind Sie verpflichtet, wenn Sie vom Finanzamt nach § 149 Abs. 1 Satz 2 Abgabenordnung aufgefordert werden oder Sie nach dem Gesetz zur Abgabe verpflichtet sind. Als Rentnerin bzw. Rentner müssen Sie eine Einkommensteuererklärung abgeben, wenn der Gesamtbetrag Ihrer steuerpflichtigen Einkünfte im Jahr 2020 mehr als 9.408 € beträgt, bei Ehepaaren 18.816 €. Die freiwillige Abgabe einer Steuererklärung lohnt sich in der Regel, wenn Sie Werbungskosten von mehr als 1.000 Euro, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen haben. Gleiches gilt, wenn z. B. Handwerker und Dienstleister in Ihrem Haushalt gearbeitet haben und Sie eine ordnungsgemäße Rechnung erhalten haben. Auch wenn Sie einen Verlust erleiden und diesen künftig nutzen möchten, sollten Sie eine Steuerklärung abgeben.
Wir beraten Sie gerne und erstellen für Sie die Einkommensteuererklärung nach den gesetzlichen Vorgaben und nutzen dabei sämtliche legale Möglichkeiten, Ihre Steuerzahlung soweit wie möglich zu verringern.
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