Seit mehr als 20 Jahren bildet die Beratung von Arbeitgebern wie auch Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen in nahezu allen Bereichen des Arbeitsrechts einen der Schwerpunkte meiner Tätigkeit. Hierzu zählt unter anderem Folgendes:
Dankenswerterweise darf ich namhafte Unternehmen aus der Region zum Kreis meiner Kunden zählen, die mir vertrauen. Mein Leistungsspektrum beginnt mit der Erstellung und Anpassung von Arbeitsverträgen auf Basis der neuesten Gesetzgebung und Rechtsprechung, gleich ob es sich um Geschäftsführeranstellungsverträge, Angestelltenverträge oder Praktikumsverträge – z. B. für Studenten – handelt. Ich berate Sie, wenn Sie besondere Gehaltsbestandteile (z. B. Dienstwagenüberlassung) wünschen oder Provisionsregelungen benötigen. Themen wie Kurzarbeit und Homeoffice standen vor allem in dem vergangenen Jahr im Vordergrund.
Bei Problemen mit einzelnen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern erarbeiten wir eine Strategie, wie Sie zu einer einvernehmlichen Regelung gelangen oder sich notfalls auch trennen können. Zur Vermeidung formaler und inhaltlicher Fehler erstelle ich Ihnen rechtssichere Abmahnungen und formuliere Ihnen Kündigungen vor. Um eine gerichtliche Auseinandersetzung zu vermeiden, kann in Einzelfällen eine Kündigung verbunden mit einer Abfindungszahlung sinnvoll sein oder auch ein von mir erstellter Aufhebungsvertrag. In Kündigungsschutzprozessen vertrete ich Ihre Interessen energisch und bestmöglich, nachdem wir die verschiedenen Szenarien eines möglichen Verlaufs und Ausgangs besprochen haben.
Die Beratung der Arbeitnehmerseite beinhaltet umgekehrt oft die Entfernung unberechtigter Abmahnungen aus der Personalakte und die Erhebung einer Kündigungsschutzklagen bei einer ordentlichen oder außerordentlichen Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber. Aufgrund meiner häufigen Vertretung von Arbeitgebern kenne ich die Interessenlage der „anderen Seite“ recht genau und kann abschätzen, was trotz einer vielleicht kategorischen Haltung Ihres Arbeitgebers für Sie möglich ist und was wir gemeinsam für Sie erreichen können.
Sollte Einigungsbereitschaft beim Arbeitgeber im Vorfeld bestehen, verhandele ich gerne für Sie bestmöglich mit dem Arbeitgeber über die Einzelheiten der Beendigung, v. a. die Höhe Ihrer Abfindung. Bei der laufenden Beratung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern stehen oft Einzelfragen im Vordergrund, wie zur Wirksamkeit einer Umsetzung, Unterlassungsansprüchen bei Mobbing oder Ansprüche bei Teilzeitverträgen oder in der Elternzeit. Ich berate Sie dabei detailliert anhand der aktuellen Rechtsprechung, um Ihre Probleme rechtssicher und effizient zu lösen.