Wir erstellen für Sie zeitnah und ordnungsgemäß Ihren Jahresabschluss mit allen gesetzlich vorgeschriebenen Anlagen. Müssen Sie nicht bilanzieren, erstellen wir für Sie die jährlichen Einnahmen-Überschuss-Rechnungen (EÜR). Dies machen wir natürlich auch, wenn Sie selbst während des Jahres die Geschäftsvorfälle gebucht haben. Dabei werden Ihre Buchungen auf Plausibilität und Richtigkeit abgestimmt und von uns überprüft.
Zu den privaten Steuererklärungen gehören vor allem die Einkommensteuererklärung und anlassbezogen die Erbschafts- oder Schenkungssteuererklärung.
Zu den betrieblichen Steuererklärungen gehören dagegen die Gewerbe- und Umsatzsteuererklärung und bei Kapitalgesellschaften die Körperschaftsteuererklärung.
Bei Personengesellschaften müssen auf Ebene der Gesellschaft die Einkünfte einheitlich für alle Beteiligten festgestellt und anschließend den Gesellschaftern gesondert zugerechnet werden. Diese einheitlich und gesonderten Feststellungserklärungen dienen bei mehreren Beteiligten letztlich der Zuweisung der jeweiligen betrieblichen Einkünfte in der Anlage G bzw. der selbstständigen Einkünfte in der Anlage SE der Einkommensteuererklärung.